Ablauf der Therapie für gesetzlich Versicherte:

1. Sprechstunde: Wenn Sie sich für einen Therapieplatz interessieren, können Sie gerne ein Erstgespräch mit mir vereinbaren. Wir klären dann im gemeinsamen Gespräch, um welches aktuelle Anliegen es bei Ihnen geht, ob die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenversicherung gegeben ist und ob bzw. welche alternativen Möglichkeiten sinnvoll sein können. Im Rahmen der Krankenkassenversorgung kann ich verhaltenstherapeutische Einzelgespräche abrechnen. Sie bekommen am Ende der Sprechstunde(n) von mir eine schriftliche Empfehlung mit. Eine Überweisung vom Hausarzt ist hierfür nicht erforderlich.

 

2. Probatorische Sitzungen:  Sollten wir uns gemeinsam Entscheiden, daß eine psychotherapeutische Behandlung bei mir stattfindet, stelle ich Ihnen in der probatorischen Sitzung die Therapieziele vor, die sie in einer  psychotherapeutische Behandlung realistisch erreichen können und die wir dann gemeinsam besprechen. Wenn notwendig, stelle ich bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme.

 

3. Regelmäßige Therapiesitzungen: Nach der Genehmigung des Therapieantrags durch die Krankenkasse können Ihre Therapiesitzungen regelmäßig stattfinden.

Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 12 Stunden und kann (nach Genehmigung durch die Krankenkasse) durch einer zweiten Kurzzeittherapie (ebenso bis zu 12 Stunden) ergänzt werden.

Eine Langzeittherapie umfasstbis zu 60 Stunden und kann auf maximal 80 Stunden verlängert werden. Für den Antrag auf eine Langzeittherapie muß ein Antragsbericht erstellt werden, der von einem Gutachter der Krankenkasse geprüft und zur Bewilligung oder Ablehnung empfohlen wird. Die Krankenkassen kann der Empfehlung des Gutachters folgen.

 

Ablauf und Informationen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte:

Zu Beginn einer Therapie finden zunächst bis zu fünf sogenannte „probatorische Sitzungen“ statt, bei denen wir uns kennenlernen können, und in denen Sie und ich klären können, um welche aktuellen Beschwerden es bei Ihnen geht und welche Behandlungen sinnvoll sein können.

In der Regel finden die Sitzungen einmal wöchentlich statt, eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet (derzeit zwischen 120 und 150 € pro 50-minütige Sitzung)

In meinem Behandlungsvertrag, den Sie mit mir abschließen, finden Sie meine Abrechnungssätze. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen können. Ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenkasse bzw. Beihilfe die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte prüfen Sie sorgfältig, inwieweit Ihre Kasse für die Kosten der Behandlung aufkommt.

 

Einige Fragen, die hierbei hilfreich sein können:

  • Ist in dem Leistungsumfang meiner Krankenversicherung eine ambulante Psychotherapie enthalten? Wie viele Therapiestunden stehen mir zu? Gibt es eine jährliche Grenze?
  • Werden die Kosten vollständig von der Krankenversicherung übernommen, oder gibt es anteilige Kosten für mich?
  • Welche Unterlagen werden zur Bewilligung der Therapie benötigt, z.B. ein Antrag von meiner Psychotherapeutin, oder spezielle Formulare?